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Ratgeber · Rechtliches

§ 356a BGB einfach erklärt: der elektronische Widerrufsbutton

Mit § 356a BGB hat der Gesetzgeber eine neue, rein technische Pflicht für Online-Shops eingeführt: den elektronischen Widerrufsbutton. Wir erklären, was die Norm verlangt, woher sie kommt und wie die wichtigsten Begriffe zusammenhängen.

Stand: Juli 2026Lesezeit: ca. 5 MinutenThema: § 356a BGB · EU 2023/2673

Was besagt § 356a BGB?

Vereinfacht gesagt verpflichtet § 356a BGB Unternehmer, Verbrauchern eine elektronische Möglichkeit zum Widerruf von im Fernabsatz geschlossenen Verträgen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde soll seinen Widerruf mit wenigen Klicks direkt auf der Website erklären können – als klare, dokumentierte Willenserklärung. In der Praxis ist das der sogenannte Widerrufsbutton.

Der Widerruf selbst ist nicht neu – Verbraucher konnten Fernabsatzverträge schon vorher widerrufen. Neu ist die Pflicht, dafür einen einfachen elektronischen Wegbereitzustellen, statt Kunden auf Brief, Fax oder ein herunterzuladendes Musterformular zu verweisen.

Woher kommt die Regel?

§ 356a BGB setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 in deutsches Recht um. Ziel der Richtlinie ist es, den Widerruf im Online-Handel europaweit zu vereinfachen und für Verbraucher genauso leicht zu machen wie den Vertragsschluss. Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026, ohne Übergangsfrist.

Widerruf, Widerrufsrecht & Widerrufsformular

Rund um das Thema kursieren mehrere Begriffe, die oft verwechselt werden:

Welche Anforderungen stellt die Norm?

Damit der elektronische Widerruf die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, gilt:

Jede zusätzliche Hürde – ein erzwungener Grund, ein Pflicht-Login, ein umständlicher Weg – gilt als unzulässige Erschwernis des Widerrufs.

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Widerruf ist nicht gleich Retoure

Ein zentraler Punkt: Der Widerruf ist zunächst nur eine Willenserklärung. Er löst weder automatisch ein Rücksendelabel noch eine Erstattung aus. Die Rückabwicklung – Rückgabe der Ware und Erstattung des Kaufpreises – richtet sich nach § 357 BGBund bleibt Sache des Händlers. Der Button muss also gerade keine automatische Rückzahlung anstoßen.

Was heißt das konkret für Händler?

Praktisch brauchst du eine Lösung, die den Button site-weit einbindet, den zweistufigen Flow ohne Login abbildet, die Bestätigungs-E-Mail rechtssicher versendet und jeden Widerruf dokumentiert. Wer einen Shopify-Shop betreibt, kann das mit unserer kostenlosen EU-Widerrufsbutton-App in wenigen Minuten erledigen – ohne Programmierung.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den Stand allgemein verständlich wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung deines Einzelfalls wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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